Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Consulting Hoch Zwei GmbH bemüht sich, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website consultinghochzwei.de.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist weitgehend vereinbar mit der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA.

Umgesetzte Maßnahmen

  • Tastaturnavigation: Alle interaktiven Elemente sind per Tastatur erreichbar und bedienbar.
  • Skip-Navigation: Ein „Zum Inhalt springen"-Link ermöglicht das Überspringen der Navigation.
  • Semantisches HTML: Korrekte Verwendung von Überschriftenhierarchien, Landmarks und ARIA-Attributen.
  • Farbkontraste: Texte und interaktive Elemente erfüllen die WCAG-Kontrastanforderungen (mindestens 4,5:1).
  • Responsive Design: Die Website ist auf allen Bildschirmgrößen nutzbar und unterstützt Zoom bis 200%.
  • Reduzierte Bewegung: Animationen werden bei aktivierter Systemeinstellung „Bewegung reduzieren" deaktiviert.
  • Fokus-Indikatoren: Deutlich sichtbare Fokus-Umrandungen für die Tastaturnavigation.
  • Alternativtexte: Informative Bilder verfügen über beschreibende Alternativtexte. Dekorative Bilder sind entsprechend gekennzeichnet.
  • Formulare: Formularfelder sind mit Labels verknüpft und bieten klare Fehlermeldungen.
  • Sprache: Die Dokumentsprache ist korrekt als Deutsch (lang="de") angegeben.

Bekannte Einschränkungen

Trotz unserer Bemühungen können einzelne Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei sein. Wir arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen. Sollten Sie auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Probleme bei der Nutzung dieser Website feststellen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns:

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von zwei Wochen zu beantworten und etwaige Probleme zu beheben.

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie trotz Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) wenden:

Diese Erklärung wurde am erstellt.